
Der neue Aufruf im Lückenschluss-Pilotprogramm ist heute gestartet. Einen Antrag im Rahmen der Bundesförderung Gigabit können Sie ab sofort einreichen. Analog zu den Standard- und Fast-lane-Aufrufen ist eine Laufzeit bis zum 15. September 2025 geplant.
Für Anträge im Lückenschlussprogramm gilt das Windhundprinzip, daher behält der Bund sich eine frühere Schließung des Aufrufes vor, für den Fall, dass das Aufrufvolumen in Höhe von 40 Mio. Euro durch positive Bewilligungsbescheide vollständig vergeben wurde. Wir empfehlen Ihnen daher, sich zeitnah damit auseinanderzusetzen, ob ein Antrag auf Förderung im Lückenschlussprogramm für Ihre Kommune in Frage kommt, denn durch frühzeitiges Einreichen Ihres Antrages können Sie Ihre Förderchancen maximieren. Unser Expertenteam steht Ihnen bei der Frage, ob Ihre Kommune die Förderbedingungen erfüllt und was bei der Antragseinreichung zu beachten ist, gerne allgemein beratend zur Seite.
Die Gesamtprojektkosten dürfen weiterhin 1 Mio. € nicht übersteigen und gleichzeitig bleibt die maximale Förderhöhe pro Antrag bei 500.000 Euro bestehen. Neu ist allerdings, dass für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern erstmals die Möglichkeit besteht, pro Aufruf zwei Anträge stellen zu können.
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