Informationen zum bevorstehenden bzw. laufenden Glasfaserausbau erhalten Sie entweder von Ihrer Kommune oder vom ausbauenden Telekommunikationsunternehmen. Viele Unternehmen stellen detaillierte Informationen über Ausbaugebiete sowie Zeitpläne auf ihrer Website zur Verfügung.
Ein symmetrischer Anschluss bietet sowohl im Download als auch im Upload die gleiche Geschwindigkeit. Hierzu sind lediglich Glasfasernetze in der Lage.
Viele Telekommunikationsunternehmen bieten Kundinnen und Kunden, die bereits vor Baustart einen Nutzungsvertrag abschließen, den Anschluss bis ins Haus zu vergünstigten Konditionen und oftmals sogar komplett kostenlos an. Erfolgt der Anschluss zu einem späteren Zeitpunkt, können Kosten entstehen.
Wenn der Glasfaserausbau des Telekommunikationsunternehmens abgeschlossen scheint und in Ihrer Straße oder in Ihrem Stadtteil keine Glasfasern verlegt wurden, kann dies verschiedene Gründe haben. Möglicherweise liegt Ihre Adresse in einem Gebiet, das in einer zweiten Bauphase oder im Rahmen des geförderten Ausbaus zu einem späteren Zeitpunkt noch versorgt wird. Informationen dazu erhalten Sie entweder von Ihrer Kommune oder vom ausbauenden Telekommunikationsunternehmen. Viele Unternehmen stellen detaillierte Informationen über Ausbaugebiete sowie Zeitpläne auf ihrer Website zur Verfügung.
Glasfaser-Tarife kosten in der Regel nicht mehr als vergleichbare DSL-Tarife. Für höhere Download- oder symmetrische Geschwindigkeiten müssen Sie mit entsprechend höheren Kosten rechnen. Genauere Informationen erhalten Sie bei den Anbietern.
In erster Linie können Sie mit dem Telekommunikationsunternehmen, welches in Ihrer Kommune ausgebaut hat, einen Vertrag abschließen. Einige Unternehmen erlauben im Rahmen des Open Access auch weiteren Anbietern ihre Tarife anzubieten. Bei geförderten Netzen ist Open Access verpflichtend.
Vor der Baumaßnahme findet regelmäßig ein Ortstermin statt, um mit der erforderlichen Zustimmung des Eigentümers festzulegen, wie und an welcher Stelle der Glasfaseranschluss ins Haus gelangt. Der Anschlusspunkt benötigt einen Stromanschluss und liegt meist im Keller. Von hier zweigt dann die Verteilung innerhalb des Hauses ab. Moderne Verlegetechniken ermöglichen es, das schmale Glasfaser-Kabel von der Grundstücksgrenze bis zur Hauseinführung so zu verlegen, dass Garten und Einfahrt nahezu unversehrt bleiben. Statt in großen Schächten wird nämlich in geringer Tiefe und in aller Regel in unterirdischen Verfahren gearbeitet.
Je nach Gebäudealter kann es sein, dass bereits eine geeignete Infrastruktur beim Bau des Hauses errichtet wurde und daher keine Erneuerung notwendig ist.
Sollte innerhalb Ihres Gebäudes bisher noch keine Glasfaser verlegt worden sein, ist es prinzipiell möglich, dass die Glasfaserleitung, die von der Straße in Ihr Haus hineingeführt wird, dort auf ein bestehendes Kupferkabel übergeben wird. Dabei kann es zu Verlusten in der Bandbreite kommen. Je größer bzw. höher das Gebäude ist und je länger somit die Kupferleitungen sind, umso größer werden die Verluste sein. Was bei einem einstöckigen Gebäude eher nicht ins Gewicht fällt, kann bei einem Mehrfamilienhaus signifikant sein. Hier gilt es individuell abzuwägen.
Im digitalen Zeitalter ist davon auszugehen, dass zukünftige Anwendungen immer größere Bandbreiten erfordern. Im Gegensatz zu FTTC- und HFC-Netzen, die aufgrund der elektrischen Signalübertragung limitierte Bandbreiten haben, kann die Geschwindigkeit bei Glasfasernetzen in Zukunft erhöht werden, um sie an den steigenden Bedarf anzupassen. Sie müssen daher nicht sofort einen Gigabittarif buchen, sondern bei geringerem Bedarf vorerst einen Tarif mit entsprechend niedrigerer Bandbreite wählen.
Mieterinnen und Mietern ist zu empfehlen, Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen, da dieser einem Glasfaseranschluss zustimmen muss.
Der Abschluss eines Kooperationsvertrages ist eine gute Neuigkeit! Das bedeutet, dass der Glasfaserausbau in Ihrer Kommune demnächst starten wird. Das Telekommunikationsunternehmen wird vermutlich zeitnah an Sie oder Ihren Vermieter bzw. Ihre Hausverwaltung herantreten, um die weiteren Einzelheiten für einen etwaigen Glasfaseranschluss zu klären. Auf der Website der Kommune, des Telekommunikationsunternehmens oder im Amtsblatt finden Sie weitere Informationen, wie beispielsweise Termine für Informationsveranstaltungen.
Zur Gigabitregion FrankfurtRheinMain gehören die kreisfreien Städte Offenbach, Wiesbaden und Frankfurt am Main, der Landkreis Groß-Gerau, der Hochtaunuskreis, der Main-Kinzig-Kreis, der Main-Taunus-Kreis, der Landkreis Offenbach, der Rheingau-Taunus-Kreis, der Wetteraukreis, der Landkreis Bergstraße (insoweit allerdings beschränkt auf die Kommunen Bensheim, Biblis, Bürstadt, Einhausen, Groß-Rohrheim, Heppenheim, Hirschhorn (Neckar), Lampertheim, Lautertal (Odenwald), Lorsch, Neckarsteinach, Viernheim und Zwingenberg) sowie der Regionalverband FrankfurtRheinMain.
Als homes passed bezeichnet man Gebäude, die an eine Glasfaserleitung angrenzen und für die die Möglichkeit eines Anschlusses besteht. Homes connected bezeichnet Gebäude, die tatsächlich angeschlossen sind.
FTTB (fiber to the building) bezeichnet eine Glasfaserleitung, die bis in das Gebäude reicht. Unter FTTH (fiber to the home) versteht man eine Glasfaserleitung, die bis in die einzelne Wohneinheit reicht.
Mit FTTC (fiber to the curb) werden Netze bezeichnet, bei denen eine Glasfaserleitung bis zum letzten Verteilerkasten führt. Dort werden die optischen Signale in elektrische umgewandelt und über Kupferleitungen in die Gebäude gebracht. FTTC umfasst sowohl DSL-Netze, bei denen das Telefonkabel verwendet wird, als auch HFC-Netze, bei denen das Koaxialkabel des Kabelfernsehnetzes genutzt wird.
DSL (Digital Subscriber Line) beschreibt Netze, die ausschließlich auf Kupferleitungen basieren und Geschwindigkeiten von etwa 16 Mbit/s ermöglichen. Die etwas schnelleren VDSL-Netze sind FTTC-Netze, bei denen bereits Glasfaserleitungen bis zum letzten Verteilerkasten führen. Mit Hilfe der (Super-)Vectoring Technologie in den Verteilerkästen können Störungen verringert werden, wodurch die Geschwindigkeit erhöht wird. Mit einem VDSL-Anschluss können bis zu 50 Mbit/s, mit zusätzlichem Vectoring bis zu 100 Mbit/s und mit Hilfe von Supervectoring bis zu 250 Mbit/s im Download erreicht werden.
HFC (hybrid fiber coax) bezeichnet eine Glasfaserleitung bis zum letzten Verteilerkasten, bei der allerdings Koaxialkabel für die Gebäudeanschlüsse zum Einsatz kommen (i.d.R. mehrere Gebäude pro Kabel). Diese Netze wurden ursprünglich für die Nutzung von Kabelfernsehen verlegt und werden seit einiger Zeit auch zur Internetnutzung eingesetzt. Mit Hilfe der DOCSIS-Technologie sind Downloadgeschwindigkeiten von bis zu 1Gbit/s möglich, wobei die UploadGeschwindigkeiten deutlich geringer ausfallen.
Vectoring bzw. Supervectoring sind Verfahren, bei denen durch eine Reduzierung der Störungen die maximal mögliche Datenrate auf kupferbasierten DSL-Leitungen erhöht werden. Hiermit kann jedoch keine Gigabitgeschwindigkeit erreicht werden.
DOCSIS (Data Over Cable Service Interface Specification) ist eine Technologie, die es erlaubt, mehr Daten effizienter und gleichzeitig über Koaxialkabel zu übertragen, ähnlich wie bei Radiosendern, die verschiedene Frequenzen und Modulationen nutzen, um gleichzeitig Programme zu übertragen. Letztendlich führt DOCSIS zu einer breiteren Datenautobahn im Kabelnetz, die höhere Internetübertragungsraten für die Nutzer ermöglicht. Dies führt zu einer breiteren Datenautobahn im Kabelnetz, die höhere Internetübertragungsraten von bis zu 1 Gbit/s ermöglicht.
TKU ist eine Abkürzung für Telekommunikationsunternehmen.
Grundsätzlich kann jeder Anschluss gefördert ausgebaut werden, der nicht über eine Geschwindigkeit von 200 Mbit/s symmetrisch oder 500 Mbit/s im Download verfügt und für den innerhalb der nächsten drei Jahre keine privatwirtschaftlichen Ausbauaktivitäten angekündigt sind. Die Fördermittel von Bund und Land können von einer Kommune, einem Zusammenschluss mehrerer Kommunen oder einem Landkreis beantragt werden.
Grundsätzlich unterliegt der eigenwirtschaftliche Ausbau keiner Regulierung. Bei der Verlegung von Telekommunikationslinien erteilt die Kommune als Wegebaulastträger daher keine Genehmigung, sondern nur eine Zustimmung.
Die Zustimmung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden, die diskriminierungsfrei zu gestalten sind. Nebenbestimmungen dürfen nur die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, die Dokumentation der Lage der Telekommunikationslinie, die Verkehrssicherungspflichten sowie die zu beachtenden Regeln der Technik bei der Art und Weise der Errichtung der Telekommunikationslinie regeln. Letztere sind zum Beispiel für Tenching-, Fräs- und Pflugverfahren in der DIN 18220 normiert.
Die Zustimmung gilt auch ohne Reaktion der Kommune nach drei Monaten automatisch als erteilt, wenn der Antragsteller alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht hatte.
Der Wegebaulastträger kann solche Folgeschäden beim bauenden Telekommunikationsunternehmen geltend machen. Hierbei sind jedoch die gesetzlichen Verjährungsfristen zu beachten.
Dies ist in Paragraf 127 des Telekommunikationsgesetzes geregelt. Demnach kann unter anderem die Zustimmung mit Nebenbestimmungen versehen werden. Diese sind allerdings diskriminierungsfrei zu gestalten und dürfen nur die Art und Weise der Errichtung der Telekommunikationslinie sowie die dabei zu beachtenden Regeln der Technik, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, die im Bereich des jeweiligen Wegebaulastträgers übliche Dokumentation und die Verkehrssicherungspflichten betreffen.
In Gehwegen werden Telekommunikationsleitungen üblicherweise in einer Tiefe von 60 cm verlegt. Wird zur Kostensenkung oder zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus eine geringere Verlegetiefe gewählt, spricht man von mindertief.
Allein der Überbau eines vorhandenen Glasfasernetzes mittels Fördergeldern ist ausgeschlossen, weil aufgrund des bestehenden Netzes bereits eine ausreichende Versorgung und somit kein Förderanspruch besteht. Allerdings ist der eigenwirtschaftliche Überbau durch ein anderes Telekommunikationsunternehmen nicht gesetzlich verboten und kann daher nicht verhindert werden. Es gibt jedoch aktuell Initiativen, solch einen Ausbau gesetzlich zu erschweren oder zu verbieten. Die Bundesnetzagentur und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) haben dafür eine Monitoringstelle eingerichtet, um doppelte Glasfaservorhaben zu erfassen. Damit sollen Erkenntnisse gesammelt werden, eventuell wettbewerbswidriges Verhalten zu erkennen. Erreichbar ist die Monitoringstelle hier: www.bundesnetzagentur.de/doppelausbau-monitoring
Nach dem Onlinezugangsgesetz des Bundes (OZG) sollen sämtliche Verwaltungsleistungen von Behörden digitalisiert werden. Mit Hilfe des in Hessen und Rheinland-Pfalz entwickelten OZG-Breitbandportals lassen sich seit Anfang 2023 Zustimmungen zum Aufbruch für Verlegung von Glasfaserleitungen online beantragen, wodurch die Bearbeitungszeit deutlich reduziert werden kann.
Ein gutes Instrument hierfür ist die Nutzung des OZG Breitbandportals, mit dessen Hilfe Anträge digital eingereicht und bearbeitet werden können: www.breitbandbuero-hessen.de/ozg-breitbandportal/
Die Gigabitregion FrankfurtRheinMain GmbH hat im Anschluss an ein umfassendes Markterkundungsverfahren Rahmenkooperationsvereinbarungen mit den Unternehmen Deutsche GigaNetz GmbH, Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH und Telekom Deutschland GmbH geschlossen. Darin sind Grundsätze, Standards und Zusammenarbeit bei der Durchführung des kooperativen Glasfaserausbaus in der Region festgeschrieben. Diese Verträge bilden den Rahmen für weitergehende Vereinbarungen zwischen einer Kommune und dem ausbauwilligen Telekommunikationsunternehmen. Der Vorteil dieser Rahmenkooperationsverträge besteht darin, dass Kommunen und Telekommunikationsunternehmen einen fairen, für die Region einheitlichen und umfassenden Mustervertrag erhalten. Dieser verkürzt die Vertragsverhandlungen und enthält alle wesentlichen Aspekte, die den zügigen Ausbau fördern. Kommunen in der Gigabitregion, die einen solchen Vertrag abschließen wollen, müssen sich zuvor durch Beitritt zu den Rahmenkooperationsvereinbarungen zu den dort aufgeführten Grundsätzen bekennen.
TKU ist eine Abkürzung für Telekommunikationsunternehmen.
Die Fördermittel von Bund und Land können von einer Kommune, einem Zusammenschluss mehrerer Kommunen oder einem Landkreis beantragt werden.
Es existieren sowohl Fördermittel für den Infrastrukturausbau als auch für die Erstattung von Beratungshonoraren. Sowohl der Bund als auch das Land Hessen bieten jeweils eigene Förderprogramme an.
Grundsätzlich stehen pro Projekt zwischen 100.000 Euro und 100 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt stellt der Bund einen festen Betrag (aktuell rund 3 Mrd. Euro) zur Verfügung, der in Länderbudgets aufgeteilt wird.
Die Bundesförderung übernimmt in der Regel 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Gemeinsam mit der ergänzenden Förderung aus hessischen Landesmitteln ergibt sich üblicherweise eine Förderquote von 90 Prozent. Die Differenz ergibt den Eigenanteil, der von der Kommune zu tragen ist.
Das Förderverfahren des Bundes ist in Hessen über die Online-Plattform des Projektträgers aconium GmbH abzuwickeln und wird sinnvollerweise von einem Beratungsunternehmen begleitet. Zunächst ist ein Branchendialog mit Telekommunikationsunternehmen durchzuführen. Außerdem ist ein Markterkundungsverfahren zu veröffentlichen. In diesem Zusammenhang sollten auch Versorgungsunternehmen eingebunden werden. Für Gebäude, für die sich innerhalb der nächsten drei Jahre keine eigenwirtschaftliche gigabitfähige Erschließung ergibt, besteht ein sogenanntes “Marktversagen”. Dieser Nachweis bildet die Voraussetzung für ein Förderverfahren. Es beginnt mit einem vorläufigem Förderantrag. Nach einem positiven Bescheid werden die Details wie Trassenplanungen usw. erarbeitet und der Antrag konkretisiert. Dieser wird auf die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und gegebenenfalls positiv beschieden. Anschließend kann mit der Umsetzung begonnen werden.
Parallel oder möglichst zeitnah sollte der Förderantrag beim Land Hessen gestellt werden. Während vom Bund bis zu 50 Prozent der Ausbaukosten getragen werden, können über die Kofianzierug des Landes Hessen weitere 40 Prozent an Fördermitteln beantragt werden. Das Verfahren für die Landesfördermittel wird über die WIBank abgewickelt. Wichtig: Antragsunterlagen, die beim Bund eingereicht werden, werden nicht automatisch an die Länder weitergeleitet, da die Länder unterschiedliche Förderprogramme haben.
Die Gigabitregion FrankfurtRheinMain GmbH wird ausschließlich durch ihre Gesellschafter finanziert. Aus diesem Grund entstehen den Kommunen keine Kosten für den Beitritt zu den Rahmenkooperationsvereinbarungen der Gigabitregion FrankfurtRheinMain GmbH.
Jede Kommune ist frei in der Wahl ihres Kooperationspartners und der Kooperationsform. Aus diesem Grund entstehen den Kommunen in der Gigabitregion FrankfurtRheinMain keine Kosten speziell für den Beitritt zu den Rahmenkooperationsvereinbarungen.
Die Gigabitregion FrankfurtRheinMain GmbH begrüßt eigenwirtschaftliche Investitionen aller Marktteilnehmer in den Breitbandausbau der Gigabitregion. Sie ist Ansprechpartner für alle Akteure, die den Glasfaserausbau in der Region aktiv voranbringen wollen.
Zur Gigabitregion FrankfurtRheinMain gehören die kreisfreien Städte Offenbach, Wiesbaden und Frankfurt am Main, der Landkreis Groß-Gerau, der Hochtaunuskreis, der Main-Kinzig-Kreis, der Main-Taunus-Kreis, der Landkreis Offenbach, der Rheingau-Taunus-Kreis, der Wetteraukreis, der Landkreis Bergstraße (insoweit allerdings beschränkt auf die Kommunen Bensheim, Biblis, Bürstadt, Einhausen, Groß-Rohrheim, Heppenheim, Hirschhorn (Neckar), Lampertheim, Lautertal (Odenwald), Lorsch, Neckarsteinach, Viernheim und Zwingenberg) sowie der Regionalverband FrankfurtRheinMain.
Bis zum Jahr 2025 sollen alle Unternehmen in Gewerbegebieten und die Hälfte aller privaten Haushalte in der Gigabitregion FrankfurtRheinMain die Möglichkeit erhalten, sich an einen glasfaserbasierten gigabitfähigen Internetzugang anschließen zu können.
Bis zum Jahr 2030 sollen in der Region 90 Prozent aller Haushalte in der Gigabitregion FrankfurtRheinMain die Möglichkeit erhalten, sich an einen glasfaserbasierten gigabitfähigen Internetzugang anschließen zu können.
Näheres erfahren Sie auch unter „Unsere Mission“.
Sie erreichen uns via E-Mail unter info@gigabitregion-frm.de oder direkt über unser Kontaktformular.
Die Gigabitregion unterstützt die Kommunen auch dann vollumfänglich, wenn ein anderes Telekommunikationsunternehmen, welches nicht Rahmenkooperationspartner ist, gewählt wird. Die Anerkennung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs und damit eine Anerkennung der Grundsätze der Rahmenkooperationsvereinbarungen ist jedoch eine entscheidende Grundvoraussetzung für alle Akteure.
Die Prioritäten der Telekommunikationsunternehmen hängen von zahlreichen Faktoren ab. Dazu zählen die Wirtschaftlichkeit des Ausbaus, die aktuelle Versorgungslage und die Nachfrage in den betroffenen Gebieten. In der Regel stellen die Telekommunikationsunternehmen detaillierte Informationen über Ausbaugebiete sowie Zeitpläne auf ihrer Website zur Verfügung.
Um die Wirtschaftlichkeit eines Ausbauprojekts sicherzustellen, starten manche Telekommunikationsunternehmen den Ausbau erst dann, wenn ein kritischer Anteil an Bürgerinnen und Bürgern innerhalb eines gewissen Zeitraums, der sogenannten Vorvermarktungsphase, einen Nutzungsvertrag abgeschlossen haben.
Der Orientierungsplan ist eine Sammlung wichtiger Daten rund um den Netzausbau in unserer Region, der uns einen optimalen Überblick über alle Aktivitäten innerhalb der Region gewährt. Er hilft, mögliche Synergieeffekte zu identifizieren, um unsere Kommunen optimal zu unterstützen.
Durch den Beitritt der Kommune zu den Rahmenkooperationsvereinbarungen der Gigabitregion FrankfurtRheinMain GmbH macht diese bereits einen wichtigen Schritt in Richtung Glasfaserausbau. Sie erhält durch uns viele allgemeine Unterstützungsleistungen in allen Phasen des Glasfaserprojekts. Wichtig ist die Suche nach einem geeigneten Ausbaupartner, wobei die Gigabitregion FrankfurtRheinMain GmbH selbstverständlich gern behilflich ist.
Sobald ein adäquates Telekommunikationsunternehmen identifiziert und eine Ausbauvereinbarung zwischen Kommune und Unternehmen abgeschlossen wurde, empfehlen wir, die Bürgerinnen und Bürger über diese Kooperation und eine eventuelle Vorvermarktungsphase zu informieren. Sollte nicht für alle Adressen innerhalb Ihrer Kommune ein eigenwirtschaftlicher Ausbau realisierbar sein, kann diese auf Fördermittel des Bundes sowie ergänzende Landesfördermittel zum Gigabitausbau zurückzugreifen.
Open Access heißt, dass ein Telekommunikationsunternehmen sein eigenes Netz auch an Mitbewerber verpachtet. Für die Endkunden hat dies den positiven Effekt, dass Sie aus mehreren Anbietern auswählen können. Die drei Rahmenkooperationspartner der Gigabitregion FrankfurtRheinMain haben sich bereiterklärt, ihre Netze gegen Entgelt auch für andere Telekommunikationsunternehmen zu öffnen. Für Glasfasernetze, deren Ausbau durch Fördergelder unterstützt wurde, ist OpenAccess zwingend vorgeschrieben.
Alle drei Rahmenkooperationspartner der Gigabitregion FrankfurtRheinMain haben sich bereiterklärt, ihre Netze gegen Entgelt auch für andere Telekommunikationsunternehmen zu öffnen. Für konkrete Szenarien müssen Verhandlungen geführt werden. Eine Pflicht zur Einigung besteht nicht.
Als homes passed bezeichnet man Gebäude, die an eine Glasfaserleitung angrenzen und für die die Möglichkeit eines Anschlusses besteht. Homes connected bezeichnet Gebäude, die tatsächlich angeschlossen sind.
FTTB (fiber to the building) bezeichnet eine Glasfaserleitung, die bis in das Gebäude reicht. Unter FTTH (fiber to the home) versteht man eine Glasfaserleitung, die bis in die einzelne Wohneinheit reicht.
Mit FTTC (fiber to the curb) werden Netze bezeichnet, bei denen eine Glasfaserleitung bis zum letzten Verteilerkasten führt. Dort werden die optischen Signale in elektrische umgewandelt und über Kupferleitungen in die Gebäude gebracht. FTTC umfasst sowohl DSL-Netze, bei denen das Telefonkabel verwendet wird, als auch HFC-Netze, bei denen das Koaxialkabel des Kabelfernsehnetzes genutzt wird.
DSL (Digital Subscriber Line) beschreibt Netze, die ausschließlich auf Kupferleitungen basieren und Geschwindigkeiten von etwa 16 Mbit/s ermöglichen. Die etwas schnelleren VDSL-Netze sind FTTC-Netze, bei denen bereits Glasfaserleitungen bis zum letzten Verteilerkasten führen. Mit Hilfe der (Super-)Vectoring Technologie in den Verteilerkästen können Störungen verringert werden, wodurch die Geschwindigkeit erhöht wird. Mit einem VDSL-Anschluss können bis zu 50 Mbit/s, mit zusätzlichem Vectoring bis zu 100 Mbit/s und mit Hilfe von Supervectoring bis zu 250 Mbit/s im Download erreicht werden.
HFC (hybrid fiber coax) bezeichnet ebenfalls eine Glasfaserleitung bis zum letzten Verteilerkasten, bei der allerdings Koaxialkabel für die Gebäudeanschlüsse zum Einsatz kommen (i.d.R. mehrere Gebäude pro Kabel). Diese Netze wurden ursprünglich für die Nutzung von Kabelfernsehen verlegt und werden seit einiger Zeit auch zur Internetnutzung eingesetzt. Mit Hilfe der DOCSIS-Technologie sind Downloadgeschwindigkeiten von bis zu 1Gbit/s möglich, wobei die UploadGeschwindigkeiten deutlich geringer ausfallen.
Vectoring bzw. Supervectoring sind Verfahren, bei denen durch eine Reduzierung der Störungen die maximal mögliche Datenrate auf kupferbasierten DSL-Leitungen erhöht wird. Hiermit kann jedoch keine Gigabitgeschwindigkeit erreicht werden.
DOCSIS (Data Over Cable Service Interface Specification) ist eine Technologie, die es erlaubt, mehr Daten effizienter und gleichzeitig über Koaxialkabel zu übertragen, ähnlich wie bei Radiosendern, die verschiedene Frequenzen und Modulationen nutzen, um gleichzeitig Programme zu übertragen. Letztendlich führt DOCSIS zu einer breiteren Datenautobahn im Kabelnetz, die höhere Internetübertragungsraten für die Nutzer ermöglicht. Dies führt zu einer breiteren Datenautobahn im Kabelnetz, die höhere Internetübertragungsraten von bis zu 1 Gbit/s ermöglicht.
Glasfasernetze transportieren große Datenmengen nahezu störungs- und verlustfrei frei über lange Strecken. Derzeit sind Geschwindigkeiten von bis zu 1 Gbit/s für Privathaushalte und bis zu 100 Gbit/s für gewerbliche Kunden möglich, wobei in Zukunft noch weit höhere Geschwindigkeiten realisierbar sind. Verglichen mit klassischen Kupfernetzen benötigen Glasfasernetze weniger Energie zum Betrieb.
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