
Der steigende Kostendruck macht sich auch im Glasfaserausbau bemerkbar. Um die Kosten zu senken, setzen Telekommunikationsunternehmen zunehmend auf mindertiefe Verlegemethoden. Gleichzeitig bestehen bei Straßenbaulastträgern häufig Bedenken hinsichtlich möglicher Mehrkosten.
Zur Unterstützung der Kommunen hat das Breitbandbüro Hessen ein Merkblatt entwickelt, das die wichtigsten rechtlichen und praktischen Fragen gemäß § 127 Abs. 7 TKG beleuchtet – darunter die Themen Mehrkosten, Abgrenzung zu Instandsetzungskosten, Sicherungsmöglichkeiten und Verjährung.
Um zum Merkblatt zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
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