Der eigenwirtschaftliche Bau einer Glasfaserinfrastruktur wird von Telekommunikationsunternehmen oft von einer erfolgreichen Vorvermarktung deren Endprodukte abhängig gemacht. Die betroffene Kommune kann einerseits zum Erfolg des eigenwirtschaftlichen Ausbaus beitragen, muss aber andererseits auch eine gewisse Wettbewerbsneutralität einhalten.
Zur korrekten Verhaltensweise in einer solchen Vorvermarktungsphase hat die Gigabitregion FrankfurtRheinMain GmbH am 7. März 2023 eine übersichtliche Handlungsempfehlung für die Beitrittskommunen und Gesellschafter versandt.
Sie gehören einer Beitrittskommune an oder sind Gesellschafter und haben unser Schreiben nicht erhalten oder nicht mehr greifbar? Im Downloadbereich unserer Homepage können Sie dieses passwortgeschützt abrufen. Sollten Sie zur Vorvermarktungsphase spezielle Fragen haben, können Sie auf uns zukommen.
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