Close
  • Home
  • Über uns
    • Unsere Region
    • Organe
    • Team
    • Kontakt
  • Programm
    • Ziele
    • Ausbaustatus
    • Finanzielle Förderung
    • Partner
  • Technik
    • Breitbandtechnologien
    • Verlegemethoden
  • FAQs
    • FAQs
    • Downloads
  • Aktuelles
    • News
    • Karriere
  • Über uns
    • Unsere Region
    • Organe
    • Team
    • Kontakt
  • Das Programm
    • Ziele
    • Ausbaustatus
    • Finanzielle Förderung
    • Partner
  • Technik
    • Breitbandtechnologien
    • Verlegemethoden
  • FAQs
    • FAQs
    • Downloads
  • Aktuelles
    • News
    • Karriere

Kontakt
  • Über uns
    • Unsere Region
    • Organe
    • Team
    • Kontakt
  • Das Programm
    • Ziele
    • Ausbaustatus
    • Finanzielle Förderung
    • Partner
  • Technik
    • Breitbandtechnologien
    • Verlegemethoden
  • FAQs
    • FAQs
    • Downloads
  • Aktuelles
    • News
    • Karriere
Kontakt

Finanzielle Förderung

Fördermodelle

Der Breitbandausbau wird grundsätzlich nach zwei unterschiedlichen Modellen gefördert.

Das Betreibermodell

Das BETREIBERMODELL: Die Kommune errichtet eine eigene Infrastruktur und verpachtet diese an einen Betreiber. Hierbei handelt es sich um ein Telekommunikationsunternehmen, das im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ausgewählt wird. Da die Endkundengebühren des Betreibers marktfähig bleiben müssen, ist die zu erzielende Pacht oft niedrig, so dass sich die Investition für die geschaffene Infrastruktur erst über einen längeren Zeitraum amortisiert.

Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell

Das WIRTSCHAFTLICHKEITSLÜCKENMODELL: Ein  privatwirtschaftlicher Betreiber errechnet die Summe, die er in einem definierten Zeitraum zur Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke benötigt. Die Summe ergibt sich aus der Differenz zwischen den geplanten Ausgaben und Einnahmen des betreffenden Telekommunikationsunternehmens, welche durch die Bundesförderung für die ersten sieben Betriebsjahre aufgefangen werden. Dieser Differenzbetrag wird als Förderung beantragt und als Zuschuss an das Telekommunikationsunternehmen weitergeleitet, welches die Infrastruktur errichtet und folglich deren Inhaber wird. Nach Ablauf der ersten sieben Betriebsjahre erfolgt eine Gegenüberstellung der Fördermittel und der tatsächlichen Wirtschaftlichkeitslücke.

Förderungsgrundsätze

Grundsätzlich wird nur der Bau von Infrastrukturen gefördert. Der Betrieb bzw. das Angebot von Diensten bleibt alleinige Aufgabe der Wirtschaft. Der Bund fördert derzeit den Bau einer Infrastruktur mit 50 Prozent der Baukosten. In Hessen fördert das Land momentan mit weiteren 40 Prozent. Die Kommune hat somit in der Regel 10 Prozent der Baukosten als Eigenanteil zu tragen.

Der Einsatz von Fördergeldern in einem Bereich der Privatwirtschaft unterliegt dem europäischen Beihilferecht. Deshalb müssen strenge Kriterien und Voraussetzungen erfüllt werden. Hierzu gehören:

  • In dem zu fördernden Gebiet werden vorgegebene Geschwindigkeiten im Down- und Upload nicht erfüllt.
  • Während der kommenden drei Jahre wird definitiv kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfinden. Es muss zunächst ein Austausch – der sogenannte Branchendialog – mit den Telekommunikationsunternehmen über deren Bereitschaft stattfinden, einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren umzusetzen. Für Gebiete, in denen trotz Branchendialog kein Ausbau gewährleistet ist, muss ein öffentliches Markterkundungsverfahren durchgeführt werden. In diesem Verfahren verpflichten sich Telekommunikationsunternehmen verbindlich zu einem Ausbau in den kommenden drei Jahren. Lediglich Gebiete, für die trotz Branchendialog und anschließendem Markterkundungsverfahren kein Ausbaupartner gefunden werden konnte, kommen für ein Förderverfahren in Betracht.
  • Für den geförderten Ausbau gibt es konkrete Vorgaben und Anforderungen in Bezug auf zu verwendende Materialien und deren Dimensionen.
  • Weiterhin muss zum Beispiel der sogenannte Open Access gewährleistet werden, also die diskriminierungsfreie Zugangsmöglichkeit zum verlegten Glasfaserkabel auch für andere Telekommunikationsunternehmen.
  • Beim Wirtschaftlichkeitslückenmodell ist der Errichter der Glasfaserinfrastruktur, beim Betreibermodell der Betreiber per öffentlicher Ausschreibung zu ermitteln. Auch die folgenden Bauarbeiten sind öffentlich auszuschreiben.

Damit sämtliche Vorgaben erfüllt werden, können die Kommunen Unterstützung durch externe Fachleute in Anspruch nehmen. Neben der Förderung für den Bau von gigabitfähigen Infrastrukturen gibt es daher auch die Förderung von Beratungsleistungen. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 50.000 Euro pro Gemeindeprojekt bzw. bis zu 200.000 Euro pro gemeindeübergreifendem Projekt oder kreisfreier Großstadt, jeweils ohne Eigenbeteiligung.

Förderverfahren

Zuständig für die Prüfung und Erteilung von Förderanträgen bzw. -bescheiden ist in Hessen die aconium GmbH. Über die Onlineplattform dieses Projektträgers werden alle Vorgänge des Bundesförderverfahrens abgewickelt.

Nach der Registrierung auf dieser Plattform kann eine Kommune hier einen Antrag auf Beratungsförderung stellen. Mit Hilfe des Beratungsunternehmens werden Branchendialog und Markterkundungsverfahren durchgeführt sowie ausgewertet. Ergibt sich aus diesen Vorarbeiten der Bedarf eines geförderten Ausbaus, wird ein vorläufiger Antrag auf Infrastrukturförderung gestellt. Erhält die Kommune den Bescheid über die Zusicherung der Förderung, folgen Planungen und Ausschreibungen, mit denen der Antrag konkretisiert wird. Nach genauer Prüfung ergeht ein Bescheid über eine endgültige Fördersumme.

Gemäß der aktuellen Richtlinie werden im Falle nicht ausreichender Fördermittel die zu einen Stichtag zu berücksichtigenden Anträge priorisiert. Hierbei werden Anträge anhand eines Kriterienkatalogs geprüft und bepunktet. Das Ergebnis entscheidet darüber, welche Anträge vorrangig bewilligt werden.

Die ergänzende Landesförderung wird in Hessen über die WIBank umgesetzt. Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Förderung mit Landesmitteln nach dem Einzelfall und kann bis zu 90 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Projektausgaben betragen. Im Falle der möglichen Kofinanzierung von Bundes- und EU-Mitteln mit Landesmitteln kann diese Förderung bis zu 100 Prozent des notwendigen Kofinanzierungsbetrages umfassen. In aller Regel ist von einer Bundesförderung von 50 %, einer Landesförderung von 40 % und einem kommunalen Eigenanteil von 10 % der zuwendungsfähigen Kosten auszugehen.

Damit eine nachhaltige Infrastruktur aufgebaut werden kann, wurde für die Netzplanung im geförderten Ausbau ein abgestimmtes Materialkonzept mit harmonisierenden Elementen entwickelt. Güte und Dimensionen der verwendeten Materialien sind entscheidend für die spätere Funktion und Lebensdauer eines Telekommunikationsnetzes. Unter anderem ist eine Kapazitätsreserve von mindestens 15 Prozent auf die kalkulierte Anzahl von Leerrohren einzuplanen. Außerdem sind bei Hausanschlüssen für eventuelle spätere Anwendungsmöglichkeiten zwei zusätzliche Fasern mitzuverlegen.     

Kontakt
  • info@gigabitregion-frm.de
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • FAQs
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • FAQs
Zustimmung verwalten

Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.

Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}