Der Breitbandausbau wird grundsätzlich nach zwei unterschiedlichen Modellen gefördert.
Das BETREIBERMODELL: Die Kommune errichtet eine eigene Infrastruktur und verpachtet diese an einen Betreiber. Hierbei handelt es sich um ein Telekommunikationsunternehmen, das im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ausgewählt wird. Da die Endkundengebühren des Betreibers marktfähig bleiben müssen, ist die zu erzielende Pacht oft niedrig, so dass sich die Investition für die geschaffene Infrastruktur erst über einen längeren Zeitraum amortisiert.
Das WIRTSCHAFTLICHKEITSLÜCKENMODELL: Ein privatwirtschaftlicher Betreiber errechnet die Summe, die er in einem definierten Zeitraum zur Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke benötigt. Die Summe ergibt sich aus der Differenz zwischen den geplanten Ausgaben und Einnahmen des betreffenden Telekommunikationsunternehmens, welche durch die Bundesförderung für die ersten sieben Betriebsjahre aufgefangen werden. Dieser Differenzbetrag wird als Förderung beantragt und als Zuschuss an das Telekommunikationsunternehmen weitergeleitet, welches die Infrastruktur errichtet und folglich deren Inhaber wird. Nach Ablauf der ersten sieben Betriebsjahre erfolgt eine Gegenüberstellung der Fördermittel und der tatsächlichen Wirtschaftlichkeitslücke.
Grundsätzlich wird nur der Bau von Infrastrukturen gefördert. Der Betrieb bzw. das Angebot von Diensten bleibt alleinige Aufgabe der Wirtschaft. Der Bund fördert derzeit den Bau einer Infrastruktur mit 50 Prozent der Baukosten. In Hessen fördert das Land momentan mit weiteren 40 Prozent. Die Kommune hat somit in der Regel 10 Prozent der Baukosten als Eigenanteil zu tragen.
Der Einsatz von Fördergeldern in einem Bereich der Privatwirtschaft unterliegt dem europäischen Beihilferecht. Deshalb müssen strenge Kriterien und Voraussetzungen erfüllt werden. Hierzu gehören:
Damit sämtliche Vorgaben erfüllt werden, können die Kommunen Unterstützung durch externe Fachleute in Anspruch nehmen. Neben der Förderung für den Bau von gigabitfähigen Infrastrukturen gibt es daher auch die Förderung von Beratungsleistungen. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 50.000 Euro pro Gemeindeprojekt bzw. bis zu 200.000 Euro pro gemeindeübergreifendem Projekt oder kreisfreier Großstadt, jeweils ohne Eigenbeteiligung.
Zuständig für die Prüfung und Erteilung von Förderanträgen bzw. -bescheiden ist in Hessen die aconium GmbH. Über die Onlineplattform dieses Projektträgers werden alle Vorgänge des Bundesförderverfahrens abgewickelt.
Nach der Registrierung auf dieser Plattform kann eine Kommune hier einen Antrag auf Beratungsförderung stellen. Mit Hilfe des Beratungsunternehmens werden Branchendialog und Markterkundungsverfahren durchgeführt sowie ausgewertet. Ergibt sich aus diesen Vorarbeiten der Bedarf eines geförderten Ausbaus, wird ein vorläufiger Antrag auf Infrastrukturförderung gestellt. Erhält die Kommune den Bescheid über die Zusicherung der Förderung, folgen Planungen und Ausschreibungen, mit denen der Antrag konkretisiert wird. Nach genauer Prüfung ergeht ein Bescheid über eine endgültige Fördersumme.
Gemäß der aktuellen Richtlinie werden im Falle nicht ausreichender Fördermittel die zu einen Stichtag zu berücksichtigenden Anträge priorisiert. Hierbei werden Anträge anhand eines Kriterienkatalogs geprüft und bepunktet. Das Ergebnis entscheidet darüber, welche Anträge vorrangig bewilligt werden.
Die ergänzende Landesförderung wird in Hessen über die WIBank umgesetzt. Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Förderung mit Landesmitteln nach dem Einzelfall und kann bis zu 90 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Projektausgaben betragen. Im Falle der möglichen Kofinanzierung von Bundes- und EU-Mitteln mit Landesmitteln kann diese Förderung bis zu 100 Prozent des notwendigen Kofinanzierungsbetrages umfassen. In aller Regel ist von einer Bundesförderung von 50 %, einer Landesförderung von 40 % und einem kommunalen Eigenanteil von 10 % der zuwendungsfähigen Kosten auszugehen.
Damit eine nachhaltige Infrastruktur aufgebaut werden kann, wurde für die Netzplanung im geförderten Ausbau ein abgestimmtes Materialkonzept mit harmonisierenden Elementen entwickelt. Güte und Dimensionen der verwendeten Materialien sind entscheidend für die spätere Funktion und Lebensdauer eines Telekommunikationsnetzes. Unter anderem ist eine Kapazitätsreserve von mindestens 15 Prozent auf die kalkulierte Anzahl von Leerrohren einzuplanen. Außerdem sind bei Hausanschlüssen für eventuelle spätere Anwendungsmöglichkeiten zwei zusätzliche Fasern mitzuverlegen.
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